Aktuelles
Newsletter 1/2014
- Veranstaltung "Wasserkraft in Südbaden – Die Rolle der Wasserrahmenrichtlinie in der Wasserkraft" am Donnerstag, 22. Mai 2014 in Häusern
- Zweck und Ziel unserer Veranstaltung zur Wasserkraft in Südbaden
Die EU schuf mit der Verabschiedung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 einen Ordnungsrahmen im Bereich der Wasserpolitik, der durch die Umgestaltung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahre 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Als Umweltziele sollten spätestens bis zum Jahr 2015 u. a. eine Verschlechterung des Zustandes unserer Oberflächengewässer verhindert und gleichzeitig ein guter ökologischer Zustand erreicht werden. Dabei werden aber einschränkend als Ausnahmetatbestände für Eingriffe in bestehende Strukturen ein Nutzen für die Umwelt und die Gesellschaft genannt.
Für die Wasserkraft bedeutet die Forderung des guten ökologischen Zustands, die Schaffung der Durchwanderbarkeit unserer Gewässer für die Fischpopulationen, die in der Regel mit erheblichen Mindestwasserabgaben verbunden ist. Gleichzeitig wird die Installation von geeigneten Schutzvorrichtungen zur Vermeidung von Fischverletzungen gefordert. Diese Ansprüche, denen sich die Wasserkraftbetreiber gegenüber ausgesetzt sehen, führen in den meisten Fällen zu mehr oder weniger starken ökonomischen Belastungen, die bis zur Existenzbedrohung führen können.
Verschiedene Wasserkraftverbände und Wasserkraftbetreiber gingen in der Vergangenheit mit Bezug auf ihre Altrechte in Konfrontation gegen die Anwendung der in den §§ 33 ff. WHG formulierten Forderungen zur Umsetzung der WRRL. Die Folge waren in einigen Fällen Entscheidungen, die für die Wasserkraft zu fatalen Folgen führten.
Eine Beeinträchtigung der Wasserkraftnutzung kann für das Ziel zum Erreichen der Energiewende nur kontraproduktiv sein. Ist sie doch von den wesentlichen erneuerbaren Energien der Energieträger, der an der konstantesten und am besten vorausberechenbaren Energie bereitstellt und damit grundlastfähig ist.
Dem wurde auch in dem neuen Wassergesetz von Baden- Württemberg Rechnung getragen, in dem erstmals dort zum Ausdruck gebracht wird, dass im Interesse des Klimaschutzes und zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien, die Wasserkraft genutzt werden soll. Gleichzeitig wurde ein Programm zur Förderung der kleinen Wasserkraft auf den Weg gebracht, um die bestehenden Wasserkraftpotenziale zu nutzen und gleichzeitig ökonomische Hemmnisse zu beseitigen.
Unsere gemeinsame Veranstaltung zur Wasserkraft in Südbaden soll der Umsetzung dieser Prämissen dienen und dabei gemeinsam mit Behörden und Wasserkraftbetreibern Wege für ökologisch und ökonomisch einvernehmliche Lösungen zur Gestaltung unserer Wasserkraftanlagen finden. Diese Ziele haben wir auch bereits in unserem Positionspapier vom 22.02.2013 zum Ausdruck gebracht.
Themen und Referenten werden sein:
Die Rolle der Wasserkraft in Baden Württemberg – Rahmenbedingungen, Potenziale
Dr. Gerhard Spilok, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in B-W
Behörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtline
Dr. Georg Lutz, Landratsamt Lörrach, Leiter Fachbereich Umwelt
Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen
Dr. Bernd Schieferdecker, Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen & Partner
Fischerei und Wasserkraft – ein Gegensatz?
Gerhard Bartl, Regierungspräsidium Freiburg
IGW – im Schnittpunkt zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Hans-Dieter Heilig, IGW
Das Genehmigungsverfahren Oberstufe Häusern
Andreas Schmidt, Schuchseewerk AG
Die Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie bei Wasserkraftprojekten der Energiedienst AG
Rolf Hezel, Energiedienst Holding AG, Leiter Kleinkraftwerke
Die Veranstaltung findet am 22.05.2014 im Kur- und Sporthaus in 79837 Häusern statt. Schirmherr für die Veranstaltung ist Herr Franz Untersteller MDL, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg. Moderieren wird die Veranstaltung Herr Georg Förster vom Regierungspräsidium Freiburg.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Wir bitten um verbindliche Anmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail Adresse bis 8. Mai 2014.
Kontaktsekretariat:
Schluchseewerk AG
Kommunikation
Frau Anja Weißenberger
Säckinger Str. 67, 79725 Laufenburg
Tel.: +49 (0) 7763/9278-80912
Fax: +49 (0) 7763/9278-86912
weissenberger.anja@schluchseewerk.de